Klasse BE

 

Die Klasse "BE" berechtigt zum Fahren von :

Kraftwagen der Klasse B (PKW + LKW) mit Anhänger
sofern der Anhänger mehr als 750 kg zGM, aber nicht mehr als 3500 kg zGM hat
bzw. nicht unter die Ausnahmeregel (siehe Klasse B/B96) fällt

 

Die Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren) Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die praktische Prüfung max. 1 Monat
vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Bevor die Prüfung für die Klasse BE abgenommen wird, muss die Prüfung für die Klasse B bestanden sein!
Eine theoretische Ausbildung und Prüfung gibt es für die Klasse BE nicht!
(Wird bereits mit der Klasse B erledigt.)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 5, diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten:             3 std.
Autobahnfahrten:            1 std.
Beleuchtungsfahrten:     1 std.

 

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt min. 45 min.